Externer Gefahrengutbeauftragter
(Sicherheitsberater)
Laut GGBG sind bei Beförderung, Be- oder Entladung gefährlicher Güter Gefahrgutbeauftragte zu benennen und der Behörde zu melden. Es muß auch dann ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden, wenn Unternehmer gefährliche Güter nur in Form von Abfällen übergeben! (Werkstätten, Spitäler, etc.)
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, insbesondere in Transport und Logistik, sind Sie mit uns sicherer unterwegs.
Die Aufgaben des externen Gefahrgutbeauftragten sind:
- Beratung des Unternehmens
- Schulung der Arbeitnehmer
- Einführung geeigneter Maßnahmen
- Erstellung eines Jahresberichts
Lassen Sie sich ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept unverbindlich erstellen!