Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Diese muss während der Arbeitszeit und nachweislich erfolgen.
Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.
Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein, sowie die bei absehbaren Betriebsstörungen zu treffenden Maßnahmen umfassen.
Arbeitgeber haben sich zu vergewissern, dass die Arbeitnehmer die Unterweisung verstanden haben.
Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern schriftliche Betriebsanweisungen zur Verfügung zu stellen.