Der Brandschutzbeauftragte hat durch seine Aufgabe und Rechtsstellung ein umfangreiches Arbeitsgebiet, das auch fundierte Brandschutzkenntnisse erfordert. In Aus- und Fortbildung müssen Unternehmen hohe Kosten investieren und dennoch besteht für Sie das Risiko, dass der Mitarbeiter nach der Ausbildung seinen Arbeitsplatz wechselt und die Investitionen neu getätigt werden müssen.
Deshalb bieten wir Ihnen als externer Brandschutzbeauftragter folgende Leistungen an:
Mit diesem Konzept werden die gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzbeauftragten gemäß AStV und TRVB 0 119 erfüllt.
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden.
Bei erhöhtem Brandschutz ist eine Brandschutzordnung zu erstellen. Diese ist jährlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Es ist ein Brandschutzbuch zu führen mit
Es ist ein Brandschutzplan zu erstellen.
Es sind mindestens einmal jährlich Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen.
Die meisten Menschen reagieren in einer Gefahrensituation mit Panik.
Wenn es brennt, muss alles sehr schnell gehen, damit größerer Schaden vermieden wird.
Alle Arbeitnehmer die in erhöhten Brandschutzbereichen beschäftigt werden, sind in der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte zu unterweisen.